Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Marl
02365 42475
post@MANDANTundANWALT.de
Anfahrt
Sicher im Verkehrsrecht mit Fachanwältin Hermann
Schnelle Hilfe bei Verkehrsunfall, Bußgeld und Strafverfahren!
Achtung: Neuer Bußgeldkatalog wieder außer Kraft
Am 28. April 2020 wurden die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drastich erhöht. Die Änderungen haben wir Ihnen auf der Unterseite Ordnungswidrigkeit/ Bußgeld / Punkte zusammengestellt.
ABER: Auf Grund eines Formfehlers ist der neue Bußgeldkatalog in Teilen ungültig. Außerdem hat der Bundesverkehrsminister die Erhöhungen selbst als "unverhältnismäßig" bezeichnet. Daher wird der neue Bußgeldkatalog in vielen Bundesländern nicht mehr angewandt.
Auch in Nordrhein-Westfalen wird für laufende Owi-Verfahren der alte Bußgeldkatalog angewandt!
Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihnen einen Verstoß nach dem 28. April 2020 vorwirft, sollten Sie unbedingt von uns prüfen lassen, ob dieser nicht bereits aus formalen Gründen unwirksam ist!
Denn wenn nicht, kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf stimmt oder nicht. Der Bescheid wäre aufzuheben.
Alptraum Straßenverkehr: Unfall, Ordnungswidrigkeit und Verkehrsstraftat.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, der Abwehr von Bußgeld und Punkten, sowie Führerscheinentzug!
Liebe Mandanten,
liebe Auto-, LKW- und Motorradfahrer,
liebe Radfahrer und Fußgänger,
das Verkehrsrecht ist so vielfältig wie die Personen, die sich im täglichen Verkehr auf unseren Straßen tummeln. Schauen Sie nur mal bei Stau auf der Autobahn in die Autos nebenan. Wer 18 ist, darf fahren… Und Ihr Nebenmann denkt über Sie das Gleiche. Da sind Zusammenstöße vorprogrammiert. Und deswegen herrscht Versicherungspflicht.
Egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie unterwegs sind, Sie können jederzeit im Straßenverkehr erwischt werden: per Unfall oder per Laserpistole. Na ja, vor der Laserpistole sind zumindest Fußgänger und Radfahrer sicher. Dafür werden Sie zuweilen von "Fiffi" verfolgt. Sie wissen schon, von der kleinen sympathischen Bulldogge, die ihre Beißtechnik an Ihrer Wade verbessern möchte.
Oder kennen Sie das Pitbull-Herrchen, das vom Skatebordfahrer über den Haufen gefahren wurde? Es ist nicht bekannt, ob die Töle im Rettungswagen mitfahren durfte…
Spaß bei Seite, am meisten betroffen sind natürlich die Kraftfahrer in Auto, LKW oder auf dem Motorrad oder Moped. Es ist aber auch zum aus der Haut fahren, oder? Eine Baustelle nach der nächsten, vom Schilderwald mal ganz abgesehen. Stau und Drängler gehören zum Verkehrsalltag, auch innerorts. Und manchmal sind wir genervt und machen einen Fehler, fahren zum Beispiel bei Rot über die Ampel. Wenn nichts weiter passiert, belastet das nur das Punktekonto. Aber was, wenn Sie oder ein anderer Opfer eines solchen Fehlers werden? Der Fahrfehler des Einen sorgt dann für den Schaden beim Nächsten.
Mal ist es nur ein Bagatellschaden, mal ein Totalschaden. Beide kann man mit Geld reparieren. Jedenfalls wenn man Recht bekommt. Im schlimmsten Fall aber endet ein Unfall mit schwerer Körperverletzung oder gar dem Tod eines Menschen. Glauben Sie mir, wir hören schlimme Dinge. Wirklich schlimme Dinge. Aber egal, wie schlimm der Unfall oder seine Folgen auch sind, wir stehen Ihnen bei, wir helfen Ihnen.
Natürlich stehen wir Ihnen nicht nur im Zivilrecht bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld zur Seite. Auch wenn Sie sich nach einem von Ihnen verursachten Verkehrsunfall strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung verantworten müssen, können Sie auf uns vertrauen.
Aber auch, wenn Sie keinen Fehler gemacht haben, heißt das nicht, dass Sie Ihre Ruhe haben. Die Ordnungshüter machen nämlich auch nicht immer alles richtig. So manch einer wird zu Unrecht zur Kasse gebeten. Dann gilt es Bußgeld und Punkte abzuwehren. Ob Sie im Recht sind, sagen wir Ihnen gerne. Die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Kurz und gut: Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Bitte klicken Sie eines der Themen an, um weitere Informationen zu erhalten.
- Verkehrsunfall/ Schadensersatz/ Schmerzensgeld
- Ordnungswidrigkeit/ Bußgeld/ Punkte
- Verkehrsstrafrecht
Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Rechtsanwältin in Marl, Kreis Recklinghausen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Sabine Hermann, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Klicken Sie auf das Bild, um zu lesen, wie meine Mandanten mich bewerten! |
Egal ob Verkehrsopfer oder Unfallverursacher,
wenn es um Probleme im Zusammenhang mit unserer Mobilität geht, wird der Alltag schnell zum Stress. Grund genug für uns, IHnen einen Service zu bieten, der wenigstens die juristische Abwicklung so angenehm wie möglich macht.
Kommt es auf Grund einer Verletzung zu Arbeitsausfällen oder zu sonstigen Probleme mit dem Arbeitgeber, können Sie auf die Kompetenz einer Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrauen. Und wenn, was leider auch vorkommt, die Familie an den Folgen eines Unfalls oder eines Ärtztepfusch zerbricht, stehen wir alle Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht zur Seite.
Der Verkehr wird immer dichter, schnell kommt es zu Unfall und Bußgeld
Der "Auto-Anwalt", wie der Fachanwalt für Verkehrsrecht manchmal genannt wird, vertritt natürlich nicht nur Autofahrer. Auch Fußgänger, sowie Fahrer von Motorrädern. Fahrrädern und sogar Skateboards sind Verkehrsteilnehmer und damit unsere Mandanten im Verkehrsrecht.
In der Regel haben nur motorisierte Verkehrsteilnehmer mit Bußgeldern zu kämpfen.
Opfer eines Verkehrsunfalls hingegen kann jeder werden. Gut wenn es dann zumindest nur einen Blechschaden oder sonstigen Sachschaden gibt. Wenn es allerdings zur Körperverletzung oder gar zum Tod kommt, gilt es ein ordentliches, möglichst hohes Schmerzensgeld durchzusetzen. Wir sind mit der Auswertung medizinischer Berichte vertraut und können das, was der Arzt oder das Krankenhaus sagt, kritisch hinterfragen.
Die in Deutschland ausgeurteilten Schmerzensgelder sind unseres Erachtens noch immer viel zu gering. Wir kämpfen in jedem Fall für ausreichend hohes Schmerzensgeld! Zur Zeit liegt nach der Rechtsprechung die Höhe des maximalen Schmerzensgeldes bei etwa 650.000,- €. Der Schadensersatz, der neben dem Schmerzensgeld beansprucht werden kann, ist dagegen auch in Deutschland in unbegrenzter Höhe denkbar. Wenn der Unfall zum Beispiel zu einer Schwerbehinderung eines Kindes führtund das Kind niemals eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann, so ist ihm der auf Lebzeiten entstehende Verdienstausfall zu erstatten. Schon bei der Annahme eines nur geringen Einkommens, kommt schnell ein Betrag von über 1 Mio. € zusammen. Sind beide Eltern (und gegebenenfalls die Geschwister) Aklademiker, wird auch für das behinderte Kind ein entsprechendes Akademikereinkommen zu Grunde gelegt. Bei einem Jahreseinkommen von z. B. 120.000,- € kommen bei einer vierzigjährigen Karriere knapp 5 Mio. € allein an Verdienstausfall zusammen. Zusammen mit allen weiteren denkbaren Schadensersatzpositionen und dem Schmerzensgeld, kann es also auch in Deutschland Gesamtentschädigungen von mehreren Millionen Euro geben.
Dem Unfallverursacher droht neben einem Zivilverfahren schnell auch ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar ein Strafverfahren.
Ob Schadensersatz und Schmerzensgeld oder Bußgeld und Strafverfahren, es gilt an alles zu denken. Und genau das tun wir für Sie! |