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Abmahnung

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Abmahnungen am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Mandanten,

 

eine Kündigung muss die ultima ratio sein. Das heißt, eine Weiterbeschäftigung muss dem Arbeitgeber unzumutbar sein. In vielen Fällen kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, weil ihm ein Verhalten nicht gefallen hat. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer unfreundlich zu den Kunden ist. Da man ein Verhalten aber ändern kann und dies in der Regel auch tut, wenn man weiß, dass man sonst seinen Arbeitsplatz verliert, reicht oft eine Abmahnung aus. Eine Kündigung ist also noch nicht die ultima ratio.

 

Durch die Abmahung wird dem Arbeitnehmer vor Augen geführt, was der Arbeitgeber ihm als Fehlverhalten vorwirft und was passiert, wenn er dieses Fehlverhalten nicht abstellt. Denn manchmal ist dem Arbeitnehmer gar nicht bewustt, dass sein Verhalten als Fehlverhalten gewertet wird. Wenn er zum Beispiel nur auf Grund einer Erkrankung oder Stress unfreundlich ist. Oder wenn er sein Verhalten selbst gar nicht als unfreundlich ansieht.

 

Wenn Sie natürlich die redensartlichen goldenen Löffel geklaut haben, ist das Fehlverhalten so eindeutig und nachhaltig, dass es einer Abmahnung nicht bedarf. Wann eine Abmahnung erforderlich ist, das heißt eine Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam ist, ist oft umstritten. Wir streiten für Sie!

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Es liegen keine aktuellen Fragen vor.

 

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Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrike Ludolf

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Arbeitnehmern im Falle einer Abmahnung!

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v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf, Hermann und Werner

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