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Home Office: Segen oder Fluch?
Arbeitsrechtliche Probleme Zuhause
Die Corona-Krise hat eine intensive Diskussion zur Arbeit im Home-Office entfacht. Nicht nur Arbeitnehmer, selbst Arbeitgeber sind unsicher, was während und nach der Pandemie gilt. Diese Fragen beantworten wir auf dieser Seite.
Was gilt bei Internetausfall im Home-Office?
SWR Aktuell Radio-Interview vom 07.04.2021
Bitte beachten Sie: Das Interview wurde mit Rechtsanwältin Sabine Hermann geführt. Diese wurde in der An- und Abmoderation als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnet. Das stimmt nicht. Zwar ist sie schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig, die Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hermann ist jedoch Rechtsanwältin Ulrike Ludolf. Die nachfolgende Seite wurde von beiden Anwältinnen zusammen erarbeitet.
Home-Office mit gezogener Notbremse
Corona: Einst Hysterie, jetzt History
Sie erinnern sich: Am Samstag den 24.04.2021 um 0:00 Uhr griff die (einen Tag zuvor in Kraft getretene) "Bundes-Notbremse". Hierbei handelte es sich um Regelungen, die ins Bundesinfektionsschutzgesetz aufgenommen worden waren, um durch sie Einschränkungen sowohl im öffentlichen Leben, als auch im Arbeitsalltag für ganz Deutschland verbindlich zu machen. Abhängig waren diese Einschränkungen von der 7-Tages-Inzidenz der Corona-Erkrankungen.
Die Notbremse galt bis zum 30 Juni 2021. Danach wurde automatisch die alte Rechtslage wieder hergestellt. Das heißt, die alleinige Regelungskompetenz lag wieder bei den einzelnen Bundesländern.
Allerdings regelte das Bundesinfektionsschutzgesetz, dass die einzelnen Bundesländer auch in der Zeit während der Notbremse Regelungen erlassen und durchsetzen konnten, die strenger sind. Die Notbremse stellte also ein deutschlandweites Maximum dessen dar, was möglich war.
Ein Beispiel: Bei einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen galt nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Bundesland, also etwa NRW, konnte jedoch regeln, dass die Ausgangssperre bereits bei einer Inzidenz von - sagen wir - 85 galt.
Im Ergebnis war daher nicht sicher, was wann und wo genau galt. Hinzu kam, dass sofort Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht worden war. Fragen diesbezüglich waren auch von Juristen damals fast unmöglich zu beantworten
Das ist mittlerweile Geschichte. Aktuell tobt ein neuer Wahnsinn, der viele neue Fragen aufwirft.
Wer muss, wer darf ins Home-Office?
Zunächst stellt sich die Frage, wer im Home-Office arbeiten darf oder sogar muss. Oder genauer:
Wer entscheidet, ob, wann, wie lange und unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet?
(Text wird aus aktuellem Anlass überarbeitet)
soziale, rechtliche, ethische und digitale Probleme des Home-Office
Viele Büros und Arbeitsstätten waren/ sind verweist, weil der Betrieb coronabedingt eingestellt werden musste. Und wo das nicht der Fall ist, befanden/ befinden sich viele Arbeitnehmer im Home-Office.
Länger schlafen, nicht im Stau stehen, flexible Pausen? Was sich zunächst nach einem Segen anhört, wird für viele schnell zum Fluch: Wegen mangelhafter, nicht ergonomischer Ausstattung häuslicher Arbeitsplätze, kommt es vermehrt zu Erkrankungen. Während die Kinder, die nicht in die Kitas und die Schulen können, um einen herumtoben, spielt das Internet oft nicht so recht mit.
Von zuhause aus arbeiten bringt mehr Probleme mit sich, als zunächst angenommen. Und wirft viel rechtliche Fragen auf. Nicht nur während der Corona-Krise.
Gerne beantworten wir Ihre persönlichen Fragen und helfen Ihnen bei Problemen mit dem Home-Office. Rufen Sie uns an! |